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💰 Zuschuss

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft – Maritimes Forschungsprogramm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis hin zur Demonstration für die maritime Branche am Standort Deutschland. Sie können Förderung für ein Projekt bekommen, das einen Bezug zur Schiffstechnik, zur Schifffahrt, zur Meerestechnik oder zur maritimen Produktion aufweist und einem der folgenden 5 Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann: Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten. Es sind Ausnahmeregelungen möglich. Die Höhe der Förderung beträgt für Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich ein. In der 2. Verfahrensstufe sind dem Projektträger – nach grundsätzlich positiv bewerteten Projektskizzen – förmliche Förderanträge einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihre Projektskizze und Ihren Antrag das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG