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🏦 Kredit

Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

bis 25.000.000 €

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
buero-iva7@bmwe.bund.de
📞
+ 49 30 186150
📞
023/1315
🔗
www.dlr.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der experimentellen Entwicklung vor allem von Klimaschutztechnologien in folgenden Bereichen: Darüber hinaus können Sie auch eine Förderung für Vorhaben in anderen Innovationsbereichen wie zum Beispiel Lärmreduktion oder Digitalisierung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Darlehen in den folgenden Formen: als unbedingt rückzahlbares Darlehen, als bedingt rückzahlbares Darlehen oder als Kombination aus beiden. Die Höhe des Darlehens beträgt fürkleine Unternehmen bis zu 55%, fürmittlere Unternehmen bis zu 50%und fürgroße Unternehmen bis zu 40%der förder- und finanzierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten. Der maximale Darlehensbetrag beläuft sich auf 25 MillionenEUR(25.000.000EUR)pro Unternehmen und Vorhaben.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
•Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie unter anderem
•Die Förderung ist an folgende weitere Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
•3.2.1 Modularisierung des Förderdarlehens

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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buero-iva7@bmwe.bund.de
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+ 49 30 186150
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023/1315
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