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💰 Zuschuss

Förderungvon Projekten der Quantentechnologienzum Aufbau akademischer Nachwuchsgruppen – Quantum Futur

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungsein
Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre, zurückliegen. Eltern- und Erziehungszeiten können im Sinne einer Verlängerun
Antragstellende sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit demEU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob d

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

DasBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)unterstützt Forschungsprojekte exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien bearbeiten. DasBMFTRfördert Einzelvorhaben, die eine akademische Nachwuchsgruppe mit der Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken aufbauen und Forschungszweige in Institution und Netzwerk synergetisch ergänzen. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der jeweiligen Institution im Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden und bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Nach 3 Jahren ist eine Meilensteinprüfung vorgesehen. Im Anschluss daran wird über die Fortführung entschieden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 31. Januar eines Jahres (spätestens zum 31.01.2026) bei dem ProjektträgerVDI-TechnologiezentrumGmbHein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG