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💰 Zuschuss

Künstler:innenförderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kultur

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind:
Diese können allein oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handel

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Mit der Künstler:innenförderung unterstützt die Initiative Musik Solokünstlerinnen, Solokünstler, Bands und Künstler- und Künstlerinnenensembles aus Deutschland bei der professionellen Umsetzung ihrer Musikprojekte. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern im Bereich der populären Musik – insbesondere Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik. Diese Förderung unterstützt Sie bei der künstlerischen Weiterentwicklung und stärkt Ihre Sichtbarkeit auf dem Musikmarkt – mit dem Ziel, Ihre Professionalisierung langfristig zu fördern. Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie ein professionelles künstlerisches Vorhaben realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem: Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Förderanteil ist degressiv gestaffelt. Sie können den Antrag entweder allein als freischaffende Musikerin / freischaffender Musiker oder gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft stellen – zum Beispiel mit einem Label, einem Management oder einer Bookingagentur. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Wohnsitz in Deutschland und der Nachweis einer professionellen Tätigkeit oder Zusammenarbeit. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Entscheidung über die Fördervergabe trifft ein unabhängiges Auswahlgremium der Initiative Musik auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Verwendungsprüfung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG