Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung für Projekte zum ThemaKMU-innovativ: Medizintechnik (HightechAgenda)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind:
Zusätzlich müssen alle antragsberechtigten Einrichtungen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. ​ Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. ​ Forschungseinrichtungen
Es gelten darüber hinaus die folgenden Voraussetzungen für eine Förderung:
Klinische Studien müssen rechtliche und internationale Standards erfüllen und in öffentlich zugänglichen Datenbanken registriert werden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Damit deutsche Unternehmen ihrem Ruf als Innovationsführer auf dem Weltmarkt auch weiterhin gerecht werden können, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Fachprogramm Medizintechnik das Ziel gesetzt, die mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche in Deutschland zu stärken und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Die mit Forschung und Entwicklung verbundenen Risiken sind allerdings fürKMUin der Medizintechnik vielfach schwerer zu schultern. Mit der Maßnahme „KMU-innovativ: Medizintechnik“ werden daher besonders innovative und risikoreiche Forschungsprojekte vonKMUunterstützt, die ohne eine Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden. Für eine Förderung sollten die angestrebten ErgebnisseIhrer Forschungs- und Entwicklungsarbeiteneinen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken beziehungsweise zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung beitragen sowie eine Umsetzung im 1. oder 2. Gesundheitsmarkt erwarten lassen.AlsKMUsollenSie durch die Förderungzu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Kliniken angeregt werden. Für „KMU-innovativ: Medizintechnik“ stellt dasBMBFeine Fördersumme von 30.000.000EURpro Jahr zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG