Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)
Europäische Kommission
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert: Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen. Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt. Art und Umfang der Förderung werden in den Kooperationsprogrammen festgelegt. Die teilnehmenden Länder benennen Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind. Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Ähnliche Programme
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ähnliche Programme
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)