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💰 Zuschuss

Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) (2021–2027)

Europäische Kommission

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalmigrantenregional

Besonderheiten & Hinweise

Die Antragsberechtigung für spezifische Vorhaben ergibt sich aus den jeweiligen regionalen Kooperationsprogrammen.
Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union können sich auch benachbarte Drittstaaten an den Kooperationsprogrammen beteiligen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit werden folgende Maßnahmen mitfinanziert: Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung beteiligt sich finanziell an den Kooperationsprogrammen. Die Maßnahmen werden in Form von Kooperationsprogrammen durchgeführt. Art und Umfang der Förderung werden in den Kooperationsprogrammen festgelegt. Die teilnehmenden Länder benennen Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der Programme verantwortlich sind. Ansprechpartner in Deutschland ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG