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💰 Zuschuss

Anwendungsorientierte Quanteninformatik

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Förderungswürdig sind Vorhaben von Unternehmen (i
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungs-Aufgaben (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben i
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt vorwettbewerbliche Verbundvorhaben in definierten Anwendungsgebieten im Bereich der Quanteninformatik. Im Rahmen Ihres Projekts können Sie nützliche Quantenvorteile erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel erarbeiten und die benötigten Hardwareressourcen abschätzen. Mögliche Forschungsthemen sind beispielsweise: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Das Antragserfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze zum 31.1. eines Jahres bei derVDITechnologiezentrumGmbHein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG