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💰 Zuschuss

Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauen

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Zielgruppen des Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerks sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen zu folgenden Themen:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) kann Sie als Handwerksorganisation unterstützen, wenn Sie sich an dem sogenannten Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk der Handwerksorganisationen beteiligen. Das bedeutet, dass Sie kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründende im Handwerk unentgeltlich, neutral und unabhängig informieren und beraten. Mitfinanziert werden 3 ineinandergreifende Module: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung darf insgesamt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt jährlich Sie können den Zuschuss beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beantragen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG