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💰 Zuschuss

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 15 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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igp@vdivde-it.de
📞
+49 30 310078-360 (
📞
+49 30 310078-360
📞
0078-360
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www.bmwk.de
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vdivde-it.de
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www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zielgruppen

forschungkultursozial

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen beispielsweise im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich legen. Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate (Machbarkeitsprojekte) oder bis zu 24 Monate (Marktreifeprojekte). Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab. Für Machbarkeitsprojekte erhalten Für Marktreifeprojekte erhalten Die maximale Förderhöhe beträgt Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu thematischen Schwerpunkten veröffentlicht.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Keine Förderung erhalten
•Das IGP und die mit ihm angeschobenen Projekte zielen auf nichttechnische Innovationen.8)Dabei können neue Technologien durchaus eine wichtige Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend
•Gefördert werden sollen ausschließlich Projekte, die ohne Förderung gar nicht oder nur mit erheblicher Zeitverzögerung oder in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden könnten. Die Projekte solle

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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