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💰 Zuschuss

Förderung von Unternehmensberatungen fürKMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

bis 2.800 €

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
unternehmensberatung@bafa.bund.de
📞
+49 6196 908-1570
📞
+49 6196 908-1800
🔗
www.bafa.de

Zielgruppen

behindertefrauenmigranten

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 2.800EUR. Ihren Antrag reichen Sie bitte über eine Leitstelle ein. Die Kontaktdaten der Leitstellen finden Sie online bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn einer geplanten Beratung online über die Antragsplattform desBAFA(siehe weiterführende Links). Jedes Unternehmen kann bis zum 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•gemäßKMU-Definition derEUmit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Beratungen, die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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unternehmensberatung@bafa.bund.de
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