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💰 Zuschuss

Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn für Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet ist, erhalten Sie keine Förderung. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind als Antragstellende Bundesländer und deren

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie als soziale Einrichtung bei Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise. Die Förderung umfasst 3 Förderschwerpunkte (FSP): Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderquoten sind abhängig von den Antragstellenden: Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)gGmbHim Rahmen des jeweiligen Förderfensters. Weitere Informationen und Termine sind im Internet erhältlich. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG