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💰 Zuschuss

Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
4.1 Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Antragstellers dienen, werden nicht gefördert.
4.2 Die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist ausgeschlossen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)gGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG