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💰 Zuschuss

Blaues Band Deutschland – Auen

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Eine Förderung aus dem Programm „Blaues Band Deutschland – Auen“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaben nach Nummer 2 können nur gewährt werden, soweit an der Durchführung der Vorhaben ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Ein Anspruch des Antragstellers
4.2 Vorhaben oder Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung konkreter gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen dienen, werden nicht gefördert. Die Kofinanzierung von Ausgl
4.3 Die Vorhaben müssen grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Die Durchführung sachlich gebotener Maßnahmen im Ausland ist möglich, soweit der Schwerpunkt des Projekts i
4.4 Die Vorhaben sollen nach spätestens zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen sein. Die Evaluierung kann die Dauer des Vorhabens überschreiten. Im Falle einer Förderung nach dem DAWI-Beschluss müssen Vor

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 75%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen durch Förderung folgender Einzel- und Verbundvorhaben: Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen bitte perE-Mailbeim Bundesamt für Naturschutz (BfN)ein. Bitte nutzen Sie für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG