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💰 Zuschuss

Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 85%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
bga@bafa.bund.de
📧
poststelle@bafa.bund.de
📞
+49 6196 9081 020
📞
+49 6196 9081 800
📞
023/2831
🔗
www.bafa.de
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www.africa-business-guide.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungHandelHandwerkIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert externe Beratungsleistungen zum Markteintritt von Unternehmen in Afrika. Die bedarfsorientierten Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks unterstützen wirtschaftliche Vorhaben in Afrika. Gefördert werden Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen zu folgenden Beratungsthemen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt 85%der förderfähigen Ausgaben. Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage gefördert. Folgende Tageshöchstsätze sind förderfähig: Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine à maximal 16.524,00EURnutzen, insgesamt maximal 49.572,00EUR. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Besonderheiten & Hinweise

•Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
•5.1 Gefördert werden nur Beratungsleistungen, die Themen gemäß Nummer 2.1 dieser Förderrichtlinie betreffen und von einem/einer gelisteten Beratungsunternehmen/-organisation erbracht werden.
•5.2 Die zu erbringenden Leistungen werden in dem Vertrag zwischen dem Zuwendungsempfänger und dem/der Beratungsunternehmen/-organisation festgelegt (Beratungsvertrag). Der Zuwendungsempfänger muss den
•5.3 Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezah
•Gewährte Rabatte oder Nachlässe sind auch bei Nichtinanspruchnahme von den in Rechnung gestellten Beratungskosten abzuziehen. Werden Rabatte oder Nachlässe nachträglich gewährt, so ist dies der Bewill

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks A

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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poststelle@bafa.bund.de
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