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💰 Zuschuss

Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Im Bereich „Weitergabe und Austausch von Wissen im Forstbereich“ sind zudem auch antragsberechtigt:
Weitere Voraussetzungen:
Eine Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist ausgeschlossen.
Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Eignung der Vorhaben in Bezug auf den oben genannten Zuwendungszweck und den Fördergegenstand dieser Bekanntmachung nach Maßgabe der zugrundeliegend

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Wälder in der Ukraine dienen und die Nutzung der ukrainischen Wälder auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umstellen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit mit der Ukraine und zur Weitergabe und zum Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Förderfähig sind Projekte mit folgenden thematischen Zielen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab: Das Förderverfahren ist zweistufig für Projekte der Forschungszusammenarbeit und einstufig für Projekte zur Weitergabe und den Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Sie können Ihre Projektskizze sowie Ihren Förderantrag zweimal jährlich, zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres, einreichen. Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren Antrag reichen Sie bitte elektronisch und per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG