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💰 Zuschuss

Initiative zum europäischen Hochleistungsrechnen – Gemeinsames Unternehmen EuroHPC

Europäische Kommission

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
00352 28124500
📞
021/1173
🔗
european-union.europa.eu
🔗
eurohpc-ju.europa.eu
🔗
ec.europa.eu

Zielgruppen

forschunginternational

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Bei dem Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (GU EuroHPC) handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, den teilnehmenden Mitgliedstaaten und 3 privaten Partnern. Das GU EuroHPC verfolgt die folgenden Ziele: Sie können einem gebührenfreien Zugang zu Rechnerzeiten auf den Supercomputern beantragen. Sie können sich auch an Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen beteiligen. Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen werden durch das Gemeinsame Unternehmen EuroHPC im Internet veröffentlicht. Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Projektskizze bei dem Gemeinsamen Unternehmen GU EuroHPC in englischer Sprache ein. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Teilnahme an Ausschreibungen mit einem eigenen Förderprogramm.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Gemeinsame Technologieinitiative EuroHPC richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an weitere geeignete Organisationen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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