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💰 Zuschuss

Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind:
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Leistungen, der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer In
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
Die Projektdauer ist auf höchstens 36 Monate begrenzt.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000EURpro Projekt. Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG