Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderhöhe
bis zu 500.000 €
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000EURpro Projekt. Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 500.000 €
Kontakt
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