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💰 Zuschuss

Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Gefördert werden Projekte zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte), die einen Beitrag zur Erha
Die Förderung beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand folgender Kriterien:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 75%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Eine Förderung können Sie für die folgenden Maßnahmen bekommen: Sie können einen Zuschuss erhalten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren für die Planung und bis zu 10 Jahren für die Umsetzung. Die Höhe des Zuschusses beträgt durch Bundesmittel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist von Ihnen als Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. In der Regel müssen Sie sich mit einem 10-prozentigen Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Vor der Antragstellung reichen Sie Projektskizzen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein. Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen Sie frühzeitig informieren. Nach positiver Beurteilung richten Sie Ihren Antrag über das zuständige Landesministerium an dasBfN. Im September 2020 habenBMUVundBfNim Jubiläumsjahr „30 Jahre Deutsche Einheit“ den Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Naturschutzgroßprojekten am „Grünen Band“ im Rahmen des Bundesprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ veröffentlicht. Die Projektskizzen und Anträge sind beimBfNeinzureichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG