Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderhöhe
bis zu 25.000 €
Förderquote: bis 75%
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 75%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
DasBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)unterstützt Sie im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei Vorhaben, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren. Für Kleinprojekte ist eine Förderung für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sind Sie eine gemeinnützige Organisation (Sie wollen keinen Gewinn erzielen) mit einem Projekt mit außerordentlichem Bundesinteresse, eine finanzschwache Kommune oder führen Sie ein Kleinprojekt zum Insektenschutz durch, können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Ihr Kleinprojekt zum Insektenschutz kann mit 5.000EURbis 25.000EURgefördert werden. Für Kleinprojekte ist das Förderverfahren einstufig. Den Antrag reichen Sie bitte elektronisch ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Webeite zum Bundesprogramm (siehe weiterführende Links). Für alle anderen Projekte ist das Förderverfahren zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen beim Projektträger ein. Projektskizzen zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie müssen Sie zum 1. Februar eines Jahres einreichen. Wenn Ihr Vorhaben positiv bewertet wird, können Sie Ihren Antrag stellen. Dazu nutzen Sie bitte das elektronische Formularsystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 25.000 €
Förderquote: bis 75%
Kontakt
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