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💰 Zuschuss

Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

bis 2.150.000 €

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ptj@fz-juelich.de
📞
+49 2461 61-2626
🔗
www.ptj.de
🔗
www.batterieforschung.de
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

DasBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind. Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000EUR. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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ptj@fz-juelich.de
📞
+49 2461 61-2626
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www.ptj.de
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www.batterieforschung.de
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