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💰 Zuschuss

Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für neuartige Halbleitertechnologien (IPCEI AST)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
pt.ipcei@vdivde-it.de
📞
+49 351 486797-51
📞
+49 30 310078-518
📞
0078-518
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www.vdivde-it.de
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submission.vdivde-it.de
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www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturmigranten

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Förderfähig sind innovativeForschungs-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte als Einzelprojekte (FuEuI-Projekte) bis zur 1. gewerblichen Nutzung, deren Durchführung ohne Förderung nicht wirtschaftlich umsetzbar wäre. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sind in die 1. gewerbliche Nutzung (bisTRL8) zu überführen. Informationen zu den besonderen Anforderungen vonIPCEI AST-Förderverfahren finden Sie unter den häufig gestellten Fragen (siehe weiterführende Links). Die Projekte müssen sich mindestens einem der folgenden Bereiche zuordnen lassen und den weltweiten Stand der Technik übertreffen:

Besonderheiten & Hinweise

•Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
•Ausgewählte Projekte werden auf Grundlage der§§23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und vorbehaltlich der Einhaltung der beihilferechtlichen
•Es gelten die “Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten)” in aktueller Fassung zum Bewilligungszeitpunkt.
•Für die geplante Förderung ist ein Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission gemäßArt.107Abs.3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erforderlich.
•Projekten, deren Förderhöhe unter die Anmeldeschwelle nach derAGVOfür Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fällt, kann eine Beihilfe auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b und

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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