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💰 Zuschuss

Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Projekte müssen folgende inhaltlichen/fachlichen Voraussetzungen erfüllen:
Es müssen zudem folgende administrative Voraussetzungen erfüllt sein:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern, ihre Klimaschutzleistung stärken und einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte, wenn Sie Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen durchführen. Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)gGmbHein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG