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💰 Zuschuss

Neue Förderung von E-Autos

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben.
Absehbar ist derzeit, dass folgende Dokumente für die Antragstellung benötigt werden:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV)oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden nur dann gefördert, wenn die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Die Details der Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Zuschusses, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG