Neue Förderung von E-Autos
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV)oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden nur dann gefördert, wenn die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Die Details der Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Zuschusses, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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