Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Bund unterstützt Sie bei Investitionen in den Ersatz, Ausbau und Neubau der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten. 50 Prozent Ihrer Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn Ihre gesamten Planungskosten 13 Prozent Ihrer Baukosten nicht übersteigen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Eisenbahn-Bundesamt.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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