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💰 Zuschuss

Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)

Bundeskanzleramt

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungkultur

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.
Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.
Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere: Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt: Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beimBKAmt.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG