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💰 Zuschuss

Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Vor 13 Tagen

Förderhöhe

bis zu 30.000 €

Förderquote: bis 90%

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Der Antragsteller hat einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben zu leisten.
4.1.1 Die Förderung setzt grundsätzlich eine 75-prozentige, in begründeten Ausnahmefällen eine mindestens 50-prozentige Auslastung der Bildungsstätte voraus.
4.1.2 Die Förderung setzt Gesamtausgaben für digitale Ausstattungen von mindestens 30 000 Euro voraus.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung vorhandener Ausstattungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden weiteren Investitionen von überbetrieblichen Betriebsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen. Die Gesamtausgaben für digitale Ausstattungen müssen sich auf mindestens 30.000EURbelaufen. Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG