Förderung der digitalen Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe
bis zu 30.000 €
Förderquote: bis 90%
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen oder die Modernisierung vorhandener Ausstattungen sowie die in diesem Zusammenhang anfallenden weiteren Investitionen von überbetrieblichen Betriebsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent betragen. Die Gesamtausgaben für digitale Ausstattungen müssen sich auf mindestens 30.000EURbelaufen. Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag richten Sie schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 30.000 €
Förderquote: bis 90%
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