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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen vonEU-LIFE– Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021 – 2027)

Europäische Union (EU)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternational

Besonderheiten & Hinweise

Um eine Förderung aus diesem Programm zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. „Ein-Mensch-Unternehmen“, bei denen keine eindeutige Trennung zwischen dem Eigentümer und dem Unter
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch
offen, wenn mit diesen Staaten entsprechende Vereinbarungen zur Teilnahme amLIFE-Programm geschlossen wurden.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Ziel des ProgrammsLIFEist es, umweltfreundliche, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowieBest Practicein Europa zu etablieren und die entsprechende Politik und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Das Programm bildet eine Brücke zwischen der Forschung und der Umsetzung im großen Maßstab. DasLIFE-Programm 2021 – 2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme: Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt: Aus demLIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen: Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 beziehungsweise 3 Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Diese können auf derLIFE-Webseite abgerufen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG