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💰 Zuschuss

Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die denGST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung derEUnicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verf

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Bearbeitungszeit

hinaus anbieten

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Wasserstraße. Gefördert werden ein regelmäßig betriebenerGST-Linienverkehr mit Schiffen. Der Linienverkehr muss mindestens zwischen 2 Umschlagorten an Wasserstraßen eingerichtet sein und in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten werden, mit mindestens 1 bis 2 Fahrten pro Monat. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG