Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Bund unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföGbei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten Ihres Lebensunterhalts. Sie erhalten das Aufstiegs-BAföGfür Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger. Die Maßnahmen müssen Sie auf Fortbildungsabschlüsse zu vorbereiten. Unterstützt wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen unabhängig von der Form (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht). Das Aufstiegs-BAföGbeinhaltet einen Zuschuss, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann. Bei den Fortbildungskosten erhalten Sie Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen. Handelt es sich um eine Fortbildung in Vollzeit, erhalten Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen – auch Zuwendungen für Ihren Lebensunterhalt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Vollzeitfortbildungen 24 Monate, bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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