Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative HafentechnologienII(IHATECII)“
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung oder Anpassung innovativer Hafentechnologien. Sie erhalten einen Zuschuss für innovative Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themen: Sie erhalten für maximal 4 Jahre Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUkönnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Ihr Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens im Rahmen spezifischer Förderaufrufe bei dem vomBMDVbeauftragten Projektträger Innovative Hafentechnologien, demTÜVRheinland.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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