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💰 Zuschuss

Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Vor 16 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ihrig@vdi.de
📧
mund@vdi.de
📞
0211 6214172
🔗
www.quantentechnologien.de
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr wissenschaftliches Vorprojekt, das ein Funktionsprinzip aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien 2. Generation oder der Photonik erstmalig im Labor demonstriert. Gefördert werden innovative Einzel- und Verbundvorhaben. Beispielhaft sind folgende Themenfelder möglich: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe registrieren Sie sich als Projektverantwortliche telefonisch und reichen anschließend bei dem ProjektträgerVDITechnologiezentrumGmbHIhre Projektskizze ein. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.6. und 15.12. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
•Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko. Vorgesehen ist die Förderung von Einzelvorhaben.
•Bei einem Vorhaben mit zwei Projektpartnern regeln diese ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
•Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO, stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Besti

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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ihrig@vdi.de
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mund@vdi.de
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