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💰 Zuschuss

Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind unter anderem
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für die dem GKV-Spitzenverband vorzulegenden Projektskizzen, Anträge, Verwendungsnachweise und Mitteilungen sind die im Formblattverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Muster verbindlich.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & Software

Beschreibung

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Sie, wenn Sie innovative Versorgungsansätze entwickeln und erproben und dabei die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen berücksichtigen. Im Rahmen des Modellprogramms fördert der GKV-Spitzenverband Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung. Eine Beteiligung in Form von Eigenmitteln ist notwendig. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze einreichen. Der GKV-Spitzenverband behält sich vor, die Projektskizze einem Beirat zur Empfehlung vorzulegen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

§ 8 Abs

§ 25 Abs. 1 TTDSG