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💰 Zuschuss

Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

bis 15.000 €

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Ref44-GLA@eba.bund.de
📞
+49 228 982-60
📞
+49 228 982 691
🔗
www.eba.bund.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz Ihrer Gleisanschlüsse und damit verbundener Anlagen des Schienengüterverkehrs. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben an folgenden Anlagen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig vom erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen beziehungsweise der erzielten Schienengüterverkehrsleistung bis zu 10EUR/Tonne beziehungsweise 40EUR/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr. Dabei werden auf Eisenbahnstrecken des europäischen Auslands erbrachte Tonnenkilometer zu maximal 50%berücksichtigt. Bei leichten Gütern erhalten Sie maximal 300EURje Güterwagen bei der Angabe des Transportaufkommens und 120EURje 100 Güterwagenkilometer, wenn dieTransportleistung zugrunde gelegt wird. Die Bagatellgrenze beträgt 15.000EUR. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte an das Eisenbahn-Bundesamt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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Ref44-GLA@eba.bund.de
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