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🏦 Kredit

InvestEU (2021–2027)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt als Durchführungspartner sind nationale Förderbanken und internationale Finanzierungsinstitutionen.
Projektträger können öffentliche oder private Einrichtungen sein.
Antragsberechtigt im InvestEU-Fonds sind privatrechtliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Wirtschaftsakteure aus einemEU-Mitgliedstaat oder einem förderfähigen Drittland.
Es müssen ein Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, die dieEUbeziehungsweise einzelne Mitgliedsstaaten als Ganzes betreffen.

Details

Förderart

🏦 Kredit

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

InvestEU zielt darauf ab, Das Programm besteht aus folgenden Bestandteilen: Als Durchführungspartner wenden Sie sich mit Ihren Projekten an den unabhängigen Investitionsausschuss für InvestEU, der die geplanten Investitionen und Finanzierungen bewertet und genehmigt. Wollen Sie investieren oder ein Projekt starten, registrieren Sie sich über das InvestEU-Portal. Für andere Teilnehmer erfolgt die Förderung über die teilnehmenden Finanzinstitute und deren Produkte.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG