Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Gefördert werden Projekte in Deutschland, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und –tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen). Sie müssen ihren Sitz in Deutschland haben und eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln. Die maximale Förderhöhe beträgt8.000EUR(bzw.4.000EURfür Erstempfänger). Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Justiz (2021–2027)
Europäische Kommission
Förderung für Markteinführungskosten fürFuE-Einzelprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung fürregionale Mittelstand-Digital Zentren
Jurybasierte kulturelle Treatmentförderung Spielfilm/Dokumentarfilm und Drehbuchförderung Spielfilm
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)