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💰 Zuschuss

Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert:
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier in der Förderbekanntmachung zum 8. Energieforschungsprogramm (weiterführende Links).

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie auf der Website desBMWEzu Forschungsmissionen für die Energiewende (weiterführende Links). Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. www.foerderinfo.bund.de Telefon: +49 800 26 23-008 E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG