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💰 Zuschuss

ESFPlus Bundesprogramm – Rat geben – Ja zur Ausbildung!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugendregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie mit dem Modellprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ bei Ihren Aktivitäten dabei, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden. Gefördert werden Projekte in 2 Handlungsansätzen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum im Modul „Bezugspersonen stärken“ von meistens 3 Jahren und im Modul „Träger vernetzen“ von mindestens 3,5 Jahren. Die Höhe der Förderung (bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) richtet sich nach derESF-Plus-Zielregion, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen desESFPlus gilt: Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG