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💰 Zuschuss

Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierung

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 70%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt. Gefördert werden Projekte im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG), die innovative, praxisgerechte und konsensuale Lösungen für Beschäftigte, Unternehmen und Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln. DasBMASunterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder: Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind in deutscher Sprache und ausschließlich in elektronischer Form über das FörderportalBMAS(siehe weiterführende Links) einzureichen. Auf der Eingangsseite des FörderportalsBMASsind Informationen über die Registrierung für das Portal und ein Hilfe-Service abrufbar.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG