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💰 Zuschuss

Innovationsgutscheine desBMWE(go-inno)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Antragsberechtigt sind autorisierte Beratungsunternehmen.
Begünstigt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
Weitere Voraussetzungen sind:
Von einer Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Autorisierte Beratungsunternehmen können Sie beraten. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Sie können die Förderung für 2 Leistungsstufen erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten. Der Umfang der Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben von bis zu 1.100EURförderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt maximal 20.000EURin Anspruch nehmen. Interessierte Unternehmen wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Interessierte Beratungsunternehmen können sich autorisieren lassen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG