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💰 Zuschuss

Politische Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

kulturregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
2.1 Die Thematik der Veranstaltung muss gemäß § 23BHOim erheblichen Bundesinteresse liegen und von überregionaler Bedeutung sein.
Die Veranstaltung muss der politischen Bildung zuzuordnen sein und den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung entsprechen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die Teilnehmendenorienti
Die Förderung bereits begonnener Vorhaben ist ausgeschlossen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Die Bundesregierung unterstützt Sie bei Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung. Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, die Kenntnisse in und Verständnis für geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge in folgenden Bereichen vermitteln: Die Veranstaltungen sollen die Teilnehmenden dazu motivieren und befähigen, Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Jahresantrag bitte spätestens zum 15. November des laufenden Jahres an die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG