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💰 Zuschuss

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15. November für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wenn Sie das 1. Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31. Mai des der Förderung vorausgehenden Jahres.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG