Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027)

Europäische Kommission

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind – je nach Vorhaben – Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, die im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.
Die Voraussetzungen werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
Wird die Unterstützung im Rahmen dieses Kapitels in Bezug auf ein Fischereifahrzeug der Union gewährt, so darf dieses Schiff innerhalb von mindestens fünf Jahren nach der Abschlusszahlung für das unte
(1) Die Bestimmungen in Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe a, Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 19 Absatz 2 Buchstaben a und d, in Artikel 20, Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben a bis d sowie der Ver
(2) Bei Binnenfischereifahrzeugen werden die Bezugnahmen auf das Datum der Registrierung im Flottenregister der Union in Artikel 17 Absatz 6 Buchstaben d und e, Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe b und Art

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

DerEMFAFbildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union. Die Ziele des Fonds sind Die Maßnahmen des Fonds werden überwiegend in Form von operationellen Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Förderung erfolgt meistens in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung in Deutschland wird in den Programmen auf Bundes- und Landesebene festgelegt. In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer amEMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaßnahmen um. Fördermittel aus demEMFAFkönnen im Rahmen von Landesprogrammen bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden. Auf Bundesebene werden aus den übrigen Mitteln übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Fischereikontrolle, Datensammlung und Naturschutz unterstützt. Diese Mittel werden von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) sowie vom Thünen-Institut verwaltet. Die Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt. Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen imFunding & Tender-Portal.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG