Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen desESFPlus-Programms„Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationaljugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Träger/Teilvorhabenpartner aus Runde 1 und 2 dürfen eine Interessenbekundung einreichen, dürfen jedoch ihren eigenen sozial-innovativen Ansatz aus Runde 1/2 nicht nochmals in anderen Kommunen erproben

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 95%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern. Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderteEU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden. Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 01.07.2026 und endet spätestens am 31.12.2028. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens 750.000EURund höchstens 1.250.000EURbetragen. Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG