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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen desESFPlus-Programms„Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

bis 1.250.000 €

Förderquote

bis 95%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
win-win@kbs.de
📞
+49 355 355 486-923
📞
+49 355 355 486
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www.esf.de
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foerderportal-zeus.de

Zielgruppen

forschunginternationaljugendmigrantensozial

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinHandelIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern. Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderteEU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden. Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 01.07.2026 und endet spätestens am 31.12.2028. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens 750.000EURund höchstens 1.250.000EURbetragen. Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise
•Weitere Voraussetzungen:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•Träger/Teilvorhabenpartner aus Runde 1 und 2 dürfen eine Interessenbekundung einreichen, dürfen jedoch ihren eigenen sozial-innovativen Ansatz aus Runde 1/2 nicht nochmals in anderen Kommunen erproben

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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win-win@kbs.de
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+49 355 355 486-923
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