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💰 Zuschuss

Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland (Young Innovators)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationaljugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gemäßKMU-Definition derEU, die
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrhe
4.1 Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.
4.2 Teilnahmen sind nicht förderfähig, wenn Zuwendungen für die Teilnahme aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden (Kumulationsverbot).

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren. Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vomBMWEfestgelegt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Messe und Aussteller bis zu 7.500EURder förderfähigen Ausgaben. Sie müssen einen Eigenanteil von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den ersten 2 Messebeteiligungen und von 50 Prozent ab der 3. Messebeteiligung übernehmen. Für Kosten unter 500,00EURkönnen Sie keine Förderung beantragen. Förderfähig sind Melden Sie sich bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Zusätzlich reichen Sie direkt einen digitalen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch dasBAFAwirksam.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG