Förderung im Rahmen desFestivalförderfonds der Initiative Musik
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderhöhe
bis zu 80.000 €
Zielgruppen
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Mit dem Festivalförderfonds unterstützt die Initiative Musik die Durchführung von Livemusikfestivals mit Fokus auf populäre Musik in Deutschland. Gefördert werden insbesondere professionelle Veranstaltende, die mit ihren Festivals einen Beitrag zur Vielfalt und Sichtbarkeit aktueller Musik leisten. Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie ein mehrtägiges Festival mit einem überwiegend öffentlichen Livemusikprogramm planen. Das musikalische Programm muss einen Schwerpunkt in Genres wie Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop oder elektronischer Musik haben. Die Förderung richtet sich sowohl an etablierte als auch an neue Festivalformate. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem: Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss vergeben. Sie können einen Förderbetrag von mindestens 15.000EURund bis zu 80.000EURpro Projekt beantragen. Ihr Eigenanteil muss dabei mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Die endgültige Förderhöhe wird im Rahmen des Auswahlverfahrens durch eine unabhängige Jury festgelegt. Antragsberechtigt sind professionelle Veranstaltende mit Sitz in Deutschland – darunter zum Beispiel Festivalvereine, Kulturinitiativen, Unternehmen oder Kommunen. Das Festival muss mindestens drei Veranstaltungstage umfassen, die auch verteilt stattfinden können. Die Antragstellung erfolgt online und ist nur zu den jeweils ausgeschriebenen Terminen möglich. Die Förderentscheidung trifft eine Fachjury auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Neben der künstlerischen Qualität werden Kriterien wie Publikumserreichbarkeit, Diversität, Nachhaltigkeit oder Standortwirksamkeit berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss eines Fördervertrags. Im Anschluss an das Festival ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Mit dem Festivalförderfonds erhalten Sie gezielte Unterstützung für die Durchführung anspruchsvoller Musikfestivals – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Stärkung der Livemusikszene in Deutschland.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 80.000 €
Kontakt
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