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💰 Zuschuss

Kreatives Europa – MEDIA (2021–2027)

Europäische Kommission

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteinternationalkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt im Unterprogramm „MEDIA“ sind Unternehmen und Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor, insbesondere in der Film- und Medienbranche tätig sind.
Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor, indem es Fördermittel für kulturelle und kreative Organisationen, Kinos und Filme bereitstellt. „Kreatives Europa“ besteht aus den Unterprogrammen „Kultur“ und „MEDIA“ und einem sektorübergreifenden Aktionsbereich. Im Unterprogramm „MEDIA“ werden Fördermittel vergeben für: Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Preisgelder oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Programm wird auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen, die finanziert werden sollen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan. Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen finden Sie im Ausschreibungsportal derEUund beim Creative Europe Desk Deutschland.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG