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💰 Zuschuss

Bundesförderung fürEnergie- und Ressourceneffizienzin der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Gefördert werden Maßnahmen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Die nach dieser Förderrichtlinie geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme (erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Technologie) mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert investive Maßnahmen zur energetischen undressourcenorientiertenOptimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung derEnergie- und Ressourceneffizienzbeziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Hierzu gehören insbesondere: Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater. Die Fördermittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren verteilt. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz, das heißt die Projekte mit der höchsten jährlichen Treinhausgas-Einsparung je Fördereuro. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragsstellende entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Maßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Zu bedenken ist: Je höher die durch eine Maßnahme erzielte THG-Einsparung im Vergleich zur beantragten Fördersumme, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb. Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei 20.000.000EUR. Die Erstellung eines Einsparkonzepts durch externe Energieberaterinnen oder Energieberater wird mit bis zu 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens und maximal 50.000EURgefördert. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei dem ProjektträgerVDI/VDEInnovation + TechnikGmbHein. Der Projektträger bewertet die eingehenden Projektskizzen. Positiv bewertete Projektskizzen werden zum Wettbewerb zugelassen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Es wird empfohlen, vor der Planung und Durchführung von Maßnahmen eine Energie- und Ressourceneffizienzberatung mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchzuführen. Es sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen und Budget vorgesehen. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet, kann die Runde vorzeitig beendet werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG