ESF-Bundesprogramm – „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 40%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert: Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen desESFPlus gilt: Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht. Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das FörderportalZ-EU-Sein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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