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💰 Zuschuss

ESF-Bundesprogramm – „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfraueninternationalkulturregionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Weitere Voraussetzungen:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert: Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen desESFPlus gilt: Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht. Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das FörderportalZ-EU-Sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG