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💰 Zuschuss

Förderprogramm„Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen. Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst: Kleine und mittlere Unternehmen gemäßEU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffee.V.(FNR) ist als Projektträger vomBMELbeauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei derFNReinreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG