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💰 Zuschuss

Förderung im Rahmen desESF-Bundesprogramm – „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Datenstand: Vor 13 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
rueckenwind3@kbs.de
📞
+49 355 355 486-912
📞
+49 355 355 486
📞
021-2027
🔗
www.bagfw-esf.de
🔗
foerderportal-zeus.de

Zielgruppen

fraueninternationalkulturmigrantensozial

Fördergebiet

Bundesweit

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Ihren Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Gefördert werden Projekte, die Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialarbeit weiterentwickeln und mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten verbinden. Folgende Handlungsfelder können adressiert werden: Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren. Das Verfahren zur Förderung ist zweistufig angelegt. Nach einem Aufruf zur Interessenbekundung können Sie Ihre Bewerbung innerhalb einer festgelegten Frist über das FörderportalZ-EU-Sbei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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rueckenwind3@kbs.de
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+49 355 355 486-912
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+49 355 355 486
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